Stadt Leipzig
Ordnungsamt – Fahrerlaubnisbehörde
Pragerstr. 136
04317 Leipzig
Haus A, 3.OG
Öffnungszeiten:
Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr | |
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr | |
Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Jeder Führerscheinerwerber ist gemäß Paragraph 8 der StVZO verpflichtet alle erforderlichen Unterlagen selbst in der Führerscheinstelle vorzulegen.
Für den Antrag könnt ihr auch mit der Führerscheinstelle einen Termin vereinbaren.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Fahrerlaubnisantrag (Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. schon vorhandener Führerschein
- Bescheinigung über “Erste Hilfe”
- 1 biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nur amtlich zugelassene Stellen und nicht älter als zwei Jahre)
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, wenn das Alter unter 18 ist
- Gebühr für Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und Versand (48,30 €)
Die Angaben des Antrages zum Erwerb eines Führerscheines ist schon 6 Monate vor erreichen des Mindestalters möglich.