Führerscheinklassen

Klasse

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

Mindestalter, Vorbesitz, eingeschlossene Klassen, Ausbildung, Prüfung

Pkw-Klassen: B, BE, B96
B Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg
(wenn zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut.)Mitgeführt werden dürfen:

  • Anhänger bis 750 kg zGM oder
  • Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18
  • Begleitetem Fahren Mindestalter: 17
  • Vorbesitz: keiner
  • eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung,
    Praktische Prüfung

BE Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Übersteigt die zGM des Anhängers 3.500 kg, wird Klasse C1E benötigt.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18
  • Begleitetem Fahren Mindestalter: 17
  • Vorbesitz: B
  • eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung

B96 Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
  • Lichtbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18
  • Begleitetem Fahren Mindestalter: 17
  • Vorbesitz: B
  • eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Erwerb durch Fahrerschulung

   
Motorradklassen: Mofa, AM, A1, A2, A (Ersterwerb)
Mofa Mofa

  • maximal 25 km/h bbH, einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Kein Führerschein, nur eine Fahrberechtigung

  • Lichtbild
  • Mindestalter: 15
  • Vorbesitz: keiner
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung

AM

Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Dreirädrige Kleinkrafträder, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h (Hubraum nicht mehr als 50 cm³, bei Elektromotoren nicht mehr als 4 KW Leistung).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (Hubraum bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 cm³, bei Diesel- und Elektromotoren nicht mehr als 4 kW Leistung. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: keiner
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A1 Krafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) (Hubraum nicht mehr als 125 cm³, Leistung nicht mehr als 11 kW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/Kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50 cm³, oder bbH nicht mehr als 45 km/h und Leistung bis zu 15 kW).

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16
  • Vorbesitz: keiner
  • eingeschlossene Klasse: AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A2 Krafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen)
(Leistung nicht mehr als 35 kW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg).Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 15 kW dürfen geführt werden, da die Klasse A1 eingeschlossen ist.
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: keiner
  • eingeschlossene Klassen: AM, A1
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A Krafträder, Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h).Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(Hubraum bei Verbrennungsmotoren mehr als 50 cm³ oder bbh mehr als 45 km/h und Leistung mehr als 15 kW)
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 24 Jahre, für dreirädrige Kraftfahrzeug 21 Jahre
  • Vorbesitz: keiner
  • eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Lkw-Klassen: C, C1, CE, C1E
C1 Leichtere Lkw
Kraftfahrzeuge mit einer zGM über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
(wenn zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut).Mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zGM
  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
C1E Leichtere Lastzüge
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.

  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: C1
  • eingeschlossene Klassen: BE, (D1E wenn D1 vorhanden)
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung
C Schwerere Lkw
Kraftfahrzeuge mit einer zGM von mehr als 3.500 kg
(wenn zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut).Mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zGM
  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 21
  • Vorbesitz: B
  • eingeschlossene Klasse: C1
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
CE Schwerere Lastzüge
  Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM.
  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 21
  • Vorbesitz: C
  • eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, D1E wenn D1 vorhanden und DE wenn D vorhanden ist
    bei Besitz von D: DE
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
 
Bus-Klassen: D, DE, D1, D1E
D
Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ohne Fahrersitz) auch mit Anhänger
bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
 
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: D1 
DE
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D (Omnibusse mit mehr als 8
Sitzplätzen ohne Fahrersitz) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(im Inland nur mit Gepäckanhänger)
  • Bei Ersterteilung wird ein Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
    medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt.
  • Nach jeweils 5 Jahren
    wird eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
  • Ab dem 50. Geburtstag und jeder folgenden Verlängerung werden die
    Erfordernisse wie bei der Ersterteilung erforderlich.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig
  • Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
D1
Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen (ohne Fahrersitz)
auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
 
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
D1E
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 (Bus mit mehr als 8 aber höchstens
16 Fahrgastplätzen ohne Fahrersitz) und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse,
wobei die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse
des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen
(Zugmaschine und Anhänger) nicht größer als 12 t betragen darf
(Zugmaschine und Anhänger max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse).
  • Bei Ersterteilung wird ein Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
    medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt.
  • Nach jeweils 5 Jahren wird
    eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
  • Ab dem 50. Geburtstag und jeder folgenden Verlängerung werden die Erfordernisse
    wie bei der Ersterteilung erforderlich.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig