Anmeldung am Hauptwohnsitz
Eine Kopplung von A2 und B entfällt, weil A2 erst mit 17½ Jahren begonnen werden kann. Möglich ist aber A1.
Ausbildung:
Mit der Ausbildung B und BE kann begonnen werden, wenn der Führerscheinbewerber das Alter von 16 ½ Jahren erreicht hat und die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung gegeben haben.
In der theoretischen Ausbildung wird der Grundstoff von 12 Doppelstunden sowie der klassenspezifische Zusatzstoff von 2 Doppelstunden gelehrt. Sollte eine Erweiterung der Führerscheinklassen (AM, A1, L, T) erfolgen, müssen Sie nur 6 Doppelstunden Grundstoff absolvieren.
Prüfung:
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie von der Führerscheinstelle eine Prüfungsbescheinigung wenn das 17. Lebensjahr erreicht ist.
Prüfungsbescheinigung:
In der Prüfungsbescheinigung werden alle Begleitpersonen eingetragen.
Bis Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben dürfen Sie nur in Begleitung dieser Personen fahren. Da kein Foto auf der Prüfungsbescheinigung ist, müssen Sie immer den Personalausweis bzw. Reisepass mitführen.
Hurra ich bin 18 Jahre alt. Jetzt können Sie die Prüfungsbescheinigung in einen Kartenführerschein umtauschen. Achtung!!! Das erfolgt nur auf Antrag. Sollten Sie es vergessen haben, so können Sie bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag den Antrag nachholen. Die Auflage nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Die Probezeit beginnt sofort mit der Erteilung der Fahrerlaubnis.